Landtagswahl 2023
Sonntag, 29. Jänner 2023
Liebe Wählerinnen und Wähler, machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.
Hier das Wahlergebnis von Senftenberg
Wahlberechtigt sind jede Staatsbürgerin und jeder Staatsbürger, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und deren Namen im Wählerverzeichnis enthalten sind.
Wahlsprengel, Wahllokale und Wahlzeiten:
1 - Senftenberg (Oberer Ortsteil), Reichaueramt
Volksschule Senftenberg, 8 bis 15 Uhr
2- Senftenberg (Unterer Ortsteil)
Volksschule Senftenberg, 8 bis 15 Uhr
3 - Meislingeramt, Senftenbergeramt, Ketz und Reicheck
Gemeinschaftshaus (FF-Haus) Königsalm, 8 bis 11 Uhr
4 - Priel
Feuerwehrhaus Priel, 8 bis 11 Uhr
5 - Imbach
Presshaus Klostergarten, 8 bis 14 Uhr
Briefwahl / Wahlkarten
Von der Möglichkeit der Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann nur Gebrauch machen, wer im Besitz einer Wahlkarte ist. Jedem Wahlberechtigten darf nur eine Wahlkarte ausgestellt werden. In keinem Fall dürfen Duplikate für verlorene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten ausgestellt werden.
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben
Wahlberechtigte, die sich voraussichtlich am Wahltag nicht am Ort ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten und deshalb ihr Wahlrecht im Wahlsprengel der Eintragung nicht ausüben
können, oder
Wahlberechtigte, denen der Besuch des Wahllokales in Folge Bettlägrigkeit unmöglich ist.
Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte
sind in allen Fällen schriftlich bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag, also bis 25. Jänner 2023, oder persönlich bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag, also bis 27. Jänner 2023 um 12 Uhr beim Gemeindeamt zu stellen.
Beantragen Sie hier Ihre Wahlkarte online:
https://www.wahlkartenantrag.at/?gkzCd=31343