Aktuelles
Energiekostenausgleich
Sie haben das Antragsformular für Ihren Energiegutschein in Höhe von € 150,-- in den letzten Wochen per Post erhalten. Was müssen Sie tun?
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Hauptwohnsitz an der am Gutschein angegebenen Adresse
- Einkommensgrenze: Einpersonenhaushalt € 55.000,-- pro Jahr, Mehrpersonenhaushalt € 110.00,-- pro Jahr
- Stromlieferant: Der Vertrag mit dem Stromlieferanten läuft auf Ihren Namen.
- Überprüfung: alle Pflichtfelder sind auszufüllen.
Fristen: Sollte der Gutschein verloren gegangen sein, kann ein neuer Gutschein bis spätestens 31. August 2022 angefordert werden. Der Gutschein ist bis spätestens 31. Oktober 2022 einzulösen.
Nutzen Sie diese einmalige finanzielle Unterstützung.
Waldbrandgefahr
Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht seitens der Bezirkshauptmannschaft Krems gemäß § 41 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975 auch heuer wieder nachstehende Verordnung:
Gemäß § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975 i.d.g.F. wird für den Verwaltungsbezirk Krems zum Zweck der Vorbeugung gegen Waldbrände verordnet:
§ 1 In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Krems sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.
§ 2 Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs 1 a Ziffer 17 des Forstgesetzes 1975 mit einer Geldstrafe bis zu Euro 7.270,-- oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier
Wochen bestraft.
§ 3 Diese Verordnung tritt mit 16. März 2022 (Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Krems) in Kraft.
Hinweis: Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers
durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.
Lesen Sie mehr...
Bausprechtag
Die Marktgemeinde Senftenberg bietet Bausprechtage an, um Plan-Vorabzüge von zukünftigen Bauvorhaben zu besprechen und zu prüfen. Damit soll ein effizienter Ablauf von Einreichungen gewährleistet werden.
Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung (mit Angabe von Namen, Adresse, Telefonnummer des Konsenswerbers, Grundstücksnummer, Katastralgemeinde und die Art des Bauvorhabens) beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Senftenberg notwendig (Tel. 02719/2319-0, gemeindeamt@senftenberg.at). Weiters werden Sie gebeten, sämtliche Unterlagen (Vorabzugsplan, Fragenkatalog, Fotos, etc.) zur Besprechung mitzunehmen.
24. Mai 2022
22. Juni 2022
15. Juli 2022
08. August 2022
02. September 2022
19. September 2022
Wohnen in Senftenberg
Wohnungen
Imbach, Klosterhof 2 und 4
Imbach, Bäckergasse 8
Anfragen unter franz@toner-austria.at oder 0664/4317989.
Senftenberg, Bergweg 1,
Senftenberg, Bergweg 3:
Auskunft: Kamptal GmbH
3580 Horn, Thurnhofgasse
18
02982 3111, office@kamptal-gbv.at
***
Senftenberg, Neuer Markt 50,
Senftenberg, Neuer Markt
52,
Imbach, Pointgasse 1, 3
und
5:
Auskunft: Gedesag Krems
3500 Krems an der Donau,
Bahnzeile 1
02732 83393, info@gedesag.at
****
Senftenberg, Unterm Hals 19,
Senftenberg, Altau
23:
Auskunft: Schönere Zukunft GesmbH
1130 Wien, Paniglgasse
4
01 5058775, office@gws-sz.at
***
Wohnungen/Zimmer/Lager- und Hobbyraum zu vermieten bzw. kaufen:
Senftenberg, Hiesberg 43; Lager- bzw. Hobbyraum zu vermieten oder kaufen
inseratmagazin.pdf
Auskünfte Halpin Ges.m.b.H., Langenlois, Tel. 02734/4433 bzw.
0767/3076698
*****
Bausprechtage für bau- und gewerbliche Verfahren
Bausprechtage bei der Bezirkshauptmannschaft Krems
An diesen Bausprechtagen besteht die Möglichkeit, sich nach telefonischer Terminvereinbarung bei der Bezirkshauptmannschaft Krems (Tel. 02732/9025 DW 30239, 30243) über Gewerbeangelegenheiten, die das Betriebsanlagenrecht betreffen und die damit zusammenhängenden wasser- bzw. baurechtlichen Fragen, beraten zu lassen.
Es ist vorgesehen, pro Projekt nur mehr einen Bausprechtagtermin zu vergeben. Es ist daher die Mitnahme von vollständigen Planunterlagen zu empfehlen, um seitens der Behörde eine effiziente Vorbegutachtung durchführen zu können.
Großer Bausprechtag:
2022
Donnerstag, 5. Mai 2022
Donnerstag, 2. Juni 2022
Donnerstag, 7. Juli 2022
Donnerstag, 4. August 2022
Donnerstag, 1. September 2022
Donnerstag, 6. Oktober 2022
Donnerstag, 3. November 2022
Donnerstag, 1. Dezember 2022
Kleiner Bausprechtag:
2022
Donnerstag, 21. April 2022
Donnerstag, 19. Mai 2022
Donnerstag, 23. Juni 2022
Donnerstag, 21. Juli 2022
Donnerstag, 18. August 2022
Donnerstag, 15. September 2022
Donnerstag, 20. Oktober 2022
Donnerstag, 17. November 2022
Donnerstag, 15. Dezember 2022
Wo:
Bezirkshauptmannschaft Krems, Drinkweldergasse 15
Senftenberg aktuell
Hier finden Sie das aktuelle Geschehen in unserer Gemeinde, zusammengefasst in der aktuellen Ausgabe der Gemeindezeitung:
-
gemeindezeitung_senftenberg_1_2022.pdf
-
gemeindezeitung_senftenberg_4_2021.pdf
-
gemeindezeitung_senftenberg_3_2021.pdf
-
gemeindezeitung_senftenberg_2_2021.pdf
-
gemeindezeitung_senftenberg_1_2021.pdf
-
gemeindezeitung_senftenberg_4_2020.pdf
-
gemeindezeitung_senftenberg_3_2020.pdf
-
gemeindezeitung_senftenberg_2_2020.pdf
-
gemeindezeitung_senftenberg_1_2020.pdf
-
gemeindezeitung_senftenberg_4_2019.pdf
-
gemeindezeitung_senftenberg_3_2019.pdf
-
gemeindezeitung_senftenberg_2_2019.pdf
-
senftenbergaktuell1_2019.pdf
-
senftenbergaktuell5_2018.pdf
-
Senftenberg Nuhr Medical Center
-
Senftenberg aktuell 3-2018
-
Senftenberg aktuell 2_2018
-
Senftenberg aktuell 1-2018
-
Senftenberg aktuell 4/17
-
Senftenberg aktuell 3/17
-
Senftenberg aktuell 2/17
-
Senftenberg aktuell 1/17
-
Senftenberg aktuell 4/16
-
Senftenberg aktuell 3/16
-
Senftenberg aktuell 2/16
-
Senftenberg aktuell 1/16
Gemeinderatssitzungen
Sitzungsprotokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen der NÖ GO und der DSGVO eine Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen öffentlicher Gemeinderatssitzungen nur nach Genehmigung durch die nominierten Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Parteien zulässig ist.