Aktuelles


Zonengeschwindigkeitsbeschränkung

      


Frühjahrsputz

 

Die Marktgemeinde Senftenberg hat am 5. April 2025 zum Frühjahrsputz eingeladen. Zahlreiche Freiwillige haben mitgeholfen, unsere Umwelt wieder frühlingsfit zu machen. Vielen herzlichen Dank für das großartige Engagement.

Namens der Marktgemeinde Senftenberg bedankte sich Geschäftsführender Gemeinderat Gerald Hagmann bei allen Helferinnen und Helfern mit einer stärkenden Jause im Klostergarten Imbach.


Frühjahrsputz in Imbach      Frühjahrsputz Senftenberg      


Fleißige Helfer gab es am 5. April auch im Ortsteil Priel, die sich an der Aktion: „Frühjahrsputz 2025“ beteiligten. Bewaffnet mit Handschuhen und Müllsäcken strömten sie aus, um ihren Ort von Unrat zu befreien. Also Belohnung für die Mühen, gab es nicht nur ein verschönertes Ortsbild und das Gefühl gemeinschaftlich zusammengeholfen zu haben, sondern auch eine kleine Jause hinterher und damit einen geselligen Abschluss. Vielen Dank an alle, die bei dieser wichtigen Aktion mitgeholfen haben und an die Gemeinde und deren Vertreter:innen für die zur Verfügung Stellung der Jause.

Fruehjahsputz Priel.jpeg




GV KREMS

Der Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Krems (GV Krems) ist von den 30 Gemeinden des Bezirkes Krems mit den Aufgaben und Agenden der Abfallwirtschaft betraut. Dabei werden 16 gemeindeübergreifende Wertstoffzentren betrieben und 27.000 Haushalte im Rahmen der Abfallsammlung beim Haus verwaltet. Weitere Aufgaben sind Einhebung von Gemeindeabgaben und unterschiedliche Dienstleistungen für seine Mitgliedsgemeinden.

In der Verbandsversammlung wurden die Gremien des Gemeindeverbandes für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Krems neu bestellt. 


Vorstand des GV Krems

Der neu bestellte Vorstand des GV Krems: Bürgermeister Martin Rennhofer (Paudorf), Obmann Bürgermeister Mag. Roman Janacek (Bergern), Bürgermeister Herbert Prandtner (Weinzierl) (alle erste Reihe), Bürgermeister Andreas Pichler (Lichtenau), Bürgermeister Gerhard Wandl (Rastenfeld), Bürgermeister Dr. Markus Klamminger (Senftenberg) und Bürgermeister Christian Geppner (Weißenkirchen) (zweite Reihe). 

(v.l.): © GV Krems, Abdruck bei Namensnennung honorarfrei


Senioren Senftenberg

Alle Neune

Die Keglergruppe der Senioren Senftenberg erreichten bei der Landesmeisterschaft in der Sporthalle Herzogenburg - Ossarn den 11. Platz. Beachtlich, wenn man bedenkt, dass immerhin 44 Teams an den Start gegangen waren.


Senioren Senftenberg - Kegeln

Foto zVg v.li. Doris und Wolfgang Müllner, Christa Pilz, Herbert Lindner, Elfriede Schnait und Franz Lagler


Jahreshauptversammlung

Am Freitag, dem 25. April 2025 findet im Bauernmarkt Imbach die Jahreshauptversammlung statt. Obmann Ernst Kurz wird sich wieder der Wahl stellen. Beginn ist um 17 Uhr.
Für jedes Mitglied gibt es einen Konsumations Gutschein aus Linschi' s Kuchl im Wert von € 5,-
Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.



 



Angelobung

In feierlichem Rahmen ging am 19. März 2025 die Angelobung der Bürgermeisterin und der Bürgermeister, Vizebürgermeisterinnen und Vizebürgermeister  der Gemeinden im Bezirk Krems und die Verabschiedung ausgeschiedener Amtsträger im Forum Silberbichl in Mautern über die Bühne.

Bürgermeister Dr. Markus Klamminger und Vizebürgermeisterin Christine Schneider erhielten vom Bezirkshauptmann Mag. Günter Stöger das Ernennungsdekret.

Foto: NÖN, Martin Kalchhauser


Übernahme Ernennungsdekret





Statistik Austria

Statistik Austria führt im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesweit eine Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (SILC = Statistics on Income and Living Conditions) in privaten Haushalten durch.

Die Erhebung findet bis Juli 2025 statt. Dazu werden private Haushalte in ganz Österreich mittels Stichprobe ausgewählt. Für die – per Zufall - ausgewählte Haushalte besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht.

Die Beteiligung jeder ausgewählten Person ist jedoch für die Qualität der Daten wesentlich. Daher werden folgende Maßnahmen getroffen, um möglichst viele Stichprobenhaushalte für eine Teilnahme an der Erhebung zu gewinnen

Alle Angaben unterliegen - wie bei allen Erhebungen von Statistik Austria - der absoluten statistischen Geheimhaltung und dem Datenschutz gemäß dem Bundesstatistikgesetz 2000 und den entsprechenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Detailinformationen finden Sie auf unserer Website unter www.statistik.at/silcdatenschutz.

Die Angaben werden nur für statistische Zwecke verwendet und persönliche Daten an keine andere Stelle weitergeg

Haushalte, die schon einmal für SILC befragt wurden, können in den Folgejahren auch telefonisch oder online Auskunft geben

Als Dank für die vollständige Teilnahme können die Stichprobenhaushalte zwischen einem 22-Euro-Einkaufsgutschein oder einer Spendenmöglichkeit für das Naturschutzprojekt „Renaturierung von Hochmooren in Österreich“ wählen.


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Vor Klimaticket

Das "Schnupperticket" ist eine übertragbare Verkehrsverbund-Jahreskarte, die von GemeindebürgerInnen am Gemeindeamt entliehen werden kann. Mit dem Ticket können alle öffentlichen Verkehrsmittel in Niederösterreich, im Burgenland und in Wien genutzt werden (ausgenommen: Flughafenlinien und touristische Angebote).

Das Schnupperticket ist beim Gemeindeamt Senftenberg erhältlich, auf www.schnupperticket.at können diese online bzw. unter der Nummer 02719/2319 reserviert werden. 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Nutzungsbedingungen. Download: nutzungsbedingungen_schnupperticket_gemeinde.pdf (188.90 KB)

Bericht NÖN: https://www.noen.at/krems/nahverkehr-intensivieren-senftenberg-klimaticket-in-neuer-form-411180071


Plandarstellungen

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Marktgemeinde Senftenberg  

Der Flächenwidmungsplan ist verpflichtender Bestandteil des örtlichen Raumordnungsprogrammes und wird vom Gemeinderat als Verordnung erlassen. Er dient der vorausschauenden Planung und gliedert das Gemeindegebiet nach unterschiedlichen Funktionen, nämlich Bauland, Grünland, Verkehrsfläche. Er legt also fest, wie die einzelnen Flächen künftig genutzt werden können und sollen.

Auf Basis des örtlichen Raumordnungsprogrammes und Flächenwidmungsplanes regelt der Bebauungsplan die Art der Bebauung sowie die Breite der Verkehrsflächen und die Festlegung von Freiflächen auf den parzellierten Grundstücken eines Gebietes. Neben den verpflichtenden Festlegungen von Straßenfluchtlinien, Bebauungsweise und Bebauungshöhe, können zusätzlich Schutzzonen, Altortgebiete, Höchstmaße von Bauplätzen sowie weitere Ver- und Gebote die Ausgestaltung von Bebauung, Freiflächen und Verkehrsflächen betreffend verordnet werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das NÖ Raumordnungsgesetz 2014 in der jeweiligen Fassung. Ein Bebauungsplan wird als Verordnung vom Gemeinderat erlassen und besteht aus dem Wortlaut und den Plandarstellungen.

Die Plandarstellungen des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans auf der Homepage dienen zur Information und Orientierung.
Rechtsverbindliche Auskünfte bzw. Widmungsbestätigungen erhalten Sie zu den Parteienverkehrszeiten beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Senftenberg, Neuer Markt 1, 3541 Senftenberg, Tel. 02719/2319-0, gemeindeamt@senftenberg.at.

dbbplinkl1nd_230406.pdf

flwplinkl3nd_230405.pdf

bebauungsvorschriften-digitalerbebauungsplandermarktgemeindesenftenberg-verordnung.pdf


Bausprechtag

Die Marktgemeinde Senftenberg bietet Bausprechtage an, um Plan-Vorabzüge von zukünftigen Bauvorhaben zu besprechen und zu prüfen. Damit soll ein effizienter Ablauf von Einreichungen gewährleistet werden.               

Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung (mit Angabe von Namen, Adresse, Telefonnummer des Konsenswerbers, Grundstücksnummer, Katastralgemeinde und die Art des Bauvorhabens) beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Senftenberg notwendig (Tel. 02719/2319-0, gemeindeamt@senftenberg.at). Weiters werden Sie gebeten, sämtliche Unterlagen (Vorabzugsplan, Fragenkatalog, Fotos, etc.) zur Besprechung mitzunehmen.

nächste Termine: 24.04.2025


 


Wohnen in Senftenberg

       

Wohnungen    

Imbach, Klosterhof 2 und 4  
Imbach, Bäckergasse 8   

Anfragen unter franz@toner-austria.at oder 0664/4317989.
        


Senftenberg, Bergweg 1,
Senftenberg, Bergweg 3:

Auskunft: Kamptal GmbH
3580 Horn, Thurnhofgasse 18
02982 3111, office@kamptal-gbv.at

***
Senftenberg, Neuer Markt 6, 8, 10, 50, 52, 52a
Senftenberg, Im Grund 1, 3, 5, 7, 9, 11
Imbach, Pointgasse 1, 3, 5, 13a - 13d, 15a - 15d.

Auskunft: Gedesag Krems
3500 Krems an der Donau, Bahnzeile 1
02732 83393, info@gedesag.at

***

Senftenberg, Unterm Hals 19,
Senftenberg, Altau 23:

Auskunft: Schönere Zukunft GesmbH
1130 Wien, Paniglgasse 4
01 5058775, office@gws-sz.at

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Senftenberg, Hiesberg 43: 
Auskünfte Halpin Ges.m.b.H., Langenlois, Tel. 02734/4433 bzw. 0767/3076698

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Senftenberg, Neuer Markt 49,
Senftenberg, Hiesberg 45:

Auskünfte: WET, 2340 Mödling, Bahnhofplatz 1
02236 44800; office@wet.at    

 

Geförderte Reihenhäuser mit Kaufoption der WETgruppe

Senftenberg, Neuer Markt 49

Informationen unter: 
https://wet.at/pdf/objekte/W6941_Senftenberg_RH_2023-01-24_HP.pdf 

Beraterin der Wohnungsvergabe:
Frau Doris Lintner, Tel.  +432742/353248-11 oder +43676/9122090,
e-mail:d.lintner@wet.at     

 


Bausprechtage für bau-, gewerbe- und wasserrechtliche Verfahren

Bausprechtage bei der Bezirkshauptmannschaft Krems

An diesen Bausprechtagen besteht die Möglichkeit, sich nach telefonischer Terminvereinbarung bei der  Bezirkshauptmannschaft Krems (Tel. 02732/9025 DW 30239, 30243) über Gewerbeangelegenheiten, die das Betriebsanlagenrecht und die damit zusammenhängenden bau- bzw. wasserrechtlichen Fragen betreffen, beraten zu lassen.    



     


Gemeinderatssitzungen

 Sitzungsprotokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates



Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen der NÖ GO und der DSGVO eine Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen öffentlicher Gemeinderatssitzungen nur nach Genehmigung durch die nominierten Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Parteien zulässig ist.    

      


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