Plandarstellungen

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Marktgemeinde Senftenberg  

Der Flächenwidmungsplan ist verpflichtender Bestandteil des örtlichen Raumordnungsprogrammes und wird vom Gemeinderat als Verordnung erlassen. Er dient der vorausschauenden Planung und gliedert das Gemeindegebiet nach unterschiedlichen Funktionen, nämlich Bauland, Grünland, Verkehrsfläche. Er legt also fest, wie die einzelnen Flächen künftig genutzt werden können und sollen.

Auf Basis des örtlichen Raumordnungsprogrammes und Flächenwidmungsplanes regelt der Bebauungsplan die Art der Bebauung sowie die Breite der Verkehrsflächen und die Festlegung von Freiflächen auf den parzellierten Grundstücken eines Gebietes. Neben den verpflichtenden Festlegungen von Straßenfluchtlinien, Bebauungsweise und Bebauungshöhe, können zusätzlich Schutzzonen, Altortgebiete, Höchstmaße von Bauplätzen sowie weitere Ver- und Gebote die Ausgestaltung von Bebauung, Freiflächen und Verkehrsflächen betreffend verordnet werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das NÖ Raumordnungsgesetz 2014 in der jeweiligen Fassung. Ein Bebauungsplan wird als Verordnung vom Gemeinderat erlassen und besteht aus dem Wortlaut und den Plandarstellungen.

Die Plandarstellungen des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans auf der Homepage dienen zur Information und Orientierung.
Rechtsverbindliche Auskünfte bzw. Widmungsbestätigungen erhalten Sie zu den Parteienverkehrszeiten beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Senftenberg, Neuer Markt 1, 3541 Senftenberg, Tel. 02719/2319-0, gemeindeamt@senftenberg.at.

dbbplinkl1nd_230406.pdf

flwplinkl3nd_230405.pdf

bebauungsvorschriften-digitalerbebauungsplandermarktgemeindesenftenberg-verordnung.pdf

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