Gemeinderatswahl 2025
Sonntag, 26. Jänner 2025
Liebe Wählerinnen und Wähler, machen Sie am 26. Jänner 2025 von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.
Wahlberechtigt sind jede österreichische Staatsbürgerin, jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Uníon, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, in der Marktgemeinde Senftenberg ihren Hauptwohnsitz haben und in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wahlsprengel, Wahllokale und Wahlzeiten:
1 – Senftenberg (oberer Ortsteil und Reichaueramt): Volksschule Senftenberg, 8 bis 14 Uhr
2 – Senftenberg (unterer Ortsteil): Volksschule Senftenberg, 8 bis 14 Uhr
3 – Meislingeramt, Senftenbergeramt, Ketz und Reicheck: Gemeinschaftshaus Königsalm, 8 bis 11 Uhr
4 – Priel: Feuerwehrhaus Priel, 8 bis 11 Uhr
5 – Imbach: Presshaus Klostergarten, 8 bis 14 Uhr
Briefwahl/Wahlkarten: Von der Möglichkeit der Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann nur Gebrauch machen, wer im Besitz einer Wahlkarte ist. Jedem Wahlberechtigten darf nur eine Wahlkarte ausgestellt werden. In keinem Fall dürfen Duplikate für verlorene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten ausgestellt werden.
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben (etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland) oder Wahlberechtigte, denen der Besuch des Wahllokales infolge Bettlägrigkeit unmöglich ist.
Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte sind in allen Fällen
- schriftlich bis spätestens am vierten Tag vor dem Wahltag, also bis 22. Jänner 2025, oder
- persönlich bis spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag, also bis 24. Jänner 2025 um 12.00 Uhr
beim Gemeindeamt zu stellen. Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig.
Ihre Wahlkarte können Sie auch online beantragen unter www.wahlkartenantrag.at.